Mit gesteigertem Interesse haben wir den Kommentar von Herrn Christian Franz zum Thema Skaterbahn und Dirt-Bike-Strecke in der Stadt Gifhorn gelesen und waren etwas verwundert. Scheinbar ist die Geschlechtergleichberechtigung noch nicht bei Herrn Franz angekommen. Dabei steht diese doch sogar im Grundgesetz, Art. 3 GG, Abs.2.